
Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen
Sämtliche von uns angebotene Leistungen sind direkt mit allen Pflegekassen in Deutschland abrechenbar.
Das bedeutet konkret für Sie:
Sie haben keinerlei Kosten, wir als Unternehmen werden direkt von den Pflegekassen bezahlt. Oftmals bemerken Sie Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr nicht einmal.
Wie kann das sein?
Sofern Sie einen Pflegegrad (1-5) haben, stehen Ihnen monatlich finanzielle Mittel der Pflegekasse zu. Es handelt sich hierbei um den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser umfasst derzeit 131€/Monat und kann gänzlich für unsere Dienstleistungen aufgebraucht werden.
Sofern Sie Ihren Entlastungsbetrag für das vergangene Kalenderjahr nicht aufgebraucht haben, können Sie den entstandenen "Überhang" im ersten Halbjahr des folgenden Kalenderjahres zusätzlich aufbrauchen.
- Nachzulesen ist das im Sozialgesetzbuch SGB XI §45b -
Sollten Sie nicht einem Pflegegrad zugewiesen sein, so können Sie unsere Dienstleistungen dennoch gerne als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns gerne an!
